Am Dienstag, 13. April 2021, hat das Bundeskabinett die Testpflicht für Unternehmen beschlossen, welche voraussichtlich ab KW16 2021 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ergänzt. Durch diesen Beschluss sind Arbeitgeber in der Pflicht, ihren Mitarbeitern Corona-Selbsttests anzubieten, soweit diese nicht im Homeoffice arbeiten.
Wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen möchten, melden Sie sich zwecks Terminabsprache unter nachstehender Telefonnummer:
Mo-Fr: 09:00 – 14:00 Uhr
02841 / 9574-0
Die Selbsttestung erfolgt in einem dafür bereitgestelltem Raum an unserem Firmensitz in Moers. Eine Mitnahme des Selbsttests ist nicht möglich.
Wir sind Ihr Partner:
Die GSW Dienstleistungen ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001-2015
Unsere Serviceleistungen
- Krankenhausreinigung inkl. Desinfektions-
und Hygienemaßnahmen - Küchen-
, Stations- und Sonderdienste in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen Betrieb von Kantinen, Cafeterien und Kiosken
Innerbetriebliche Abfalltransporte
Glas-
und Fassadenreinigung Pförtnerdienste
- Reinigung von Senioren-
und Pflegeheimen Beratung bei Reinigungs-
und Servicedienstleistungen im Klinik-und Altenheimbereich Ver-
und Entsorgungsdienste Büroreinigung
Handel mit chemischen Produkten, Reinigungsgeräten und -maschinen durch die IWG Gebäudeservice GmbH